top of page

Aktuelles
Änderungen im 2020
An alle die die Lohnbuchhaltung selber führen, bitte denken Sie an folgendes:
-
Bis am 30.01.2020 müssen die AHV-Lohnbescheinigungen und übrige Lohndeklarationen erledigt werden. Wenn Sie Hilfe brauchen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
-
Ab 2020 gilt bei der AHV ein höherer Satz (AHV 8.7%, IV 1.4%, EO 0.45% = Total 10.55%) bzw. ein Arbeitnehmerabzug von 5.275%.
-
Achtung vergessen Sie nicht allfällige erhaltene Mitteilungen der Sozialversicherungen für übrige Änderungen bei den Lohnabzügen zu berücksichtigen.
Säule 3a (unverändert):
-
Maximaler Abzug für Berufstätige mit Pensionskasse beträgt CHF 6'826.
-
Maximaler Abzug für Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse beträgt 20% des Erwerbseinkommens, maximal jedoch CHF 34'128.
bottom of page