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Aktuelles

Änderungen im 2020

An alle die die Lohnbuchhaltung selber führen, bitte denken Sie an folgendes:

  • Bis am 30.01.2020 müssen die AHV-Lohnbescheinigungen und übrige Lohndeklarationen erledigt werden. Wenn Sie Hilfe brauchen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

  • Ab 2020 gilt bei der AHV ein höherer Satz (AHV 8.7%, IV 1.4%, EO 0.45% = Total 10.55%) bzw. ein Arbeitnehmerabzug von 5.275%.

  • Achtung vergessen Sie nicht allfällige erhaltene Mitteilungen der Sozialversicherungen für übrige Änderungen bei den Lohnabzügen zu berücksichtigen.

Säule 3a (unverändert):

  • Maximaler Abzug für Berufstätige mit Pensionskasse beträgt CHF 6'826.

  • Maximaler Abzug für Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse beträgt 20% des Erwerbseinkommens, maximal jedoch CHF 34'128.

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